Mietbediengungen

§1    Mietzins

Die Miete ist dem aktuellen Preisverzeichnis für Mietgeräte zu entnehmen.

 

§2    Untermietvertrag

Eine Untervermietung ist nicht zulässig.

 

§3    Ausgabe

Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgerätes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

§4    Instandhaltung, Haftung

Die Kosten der Instandhaltung des Mietgegenstandes trägt der Vermieter, sofern sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Mieter verursacht worden sind. Die Kosten der weiteren Instandhaltung trägt während der Mietzeit der Mieter. Die Vornahme der Instandhaltungsarbeiten erfolgt jedoch durch den Vermieter. Die Nutzung des Mietgegenstands darf ausschließlich durch den eingewiesenen Mieter selbst stattfinden.

 

§5    Abwicklung

Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände an einen von dem Vermieter zu bestimmenden Ort am Wohnsitz des Vermieters zu übergeben.

 

§6    Mangelfreiheit bei Übergabe

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag, dass ihm die vermieteten Sachen am Tag der Unterzeichnung in einwandfreiem Zustand übergeben worden sind.

 

§7    Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten den Mietgegenstand ausreichend zu versichern.

§8    Sonstiges

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages und des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.

  

Der Mietgegenstand wurde im einwandfreien Zustand mit Einweisung übernommen. Der Fahrer versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.